I.
Gegenstand des Rechtsstreits ist die Versagung einer wasserrechtlichen Planfeststellung für eine Naßauskiesung.
Die Klägerin beantragte mit Schreiben vom 12. November 1990 die Gestattung der Kiesausbeute auf ihren Grundstücken Fl.Nrn. ... bis ... , bis ... der Gemarkung O. Danach sollte ein ca. 10 ha großer See auf Dauer bestehen bleiben. Die Grundstücke liegen in der Ebene des M, westlich der M und nördlich der Gemeindeverbindungsstraße O.; sie werden derzeit als Grünland genutzt. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans des Beigeladenen (Bebauungsplan M einschließlich Grünordnungsplan vom 30.5.1984, genehmigt am 27.8.1984, bekannt gemacht am 4.9.1984; zuletzt geändert durch Satzung vom 26.1. 1989, bekannt gemacht am 31.1.1989, angezeigt am 1.2.1989) und sind dort als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der Regionalplan der Region D/I, in Kraft seit 25. Oktober 1987, weist das betroffene Gebiet als Vorrangfläche für den Kiesabbau aus.
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