LG Berlin - Urteil vom 03.04.1995
20 O 387/94
Normen:
BGB § 242 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1997, 852

LG Berlin - Urteil vom 03.04.1995 (20 O 387/94) - DRsp Nr. 1998/7221

LG Berlin, Urteil vom 03.04.1995 - Aktenzeichen 20 O 387/94

DRsp Nr. 1998/7221

Ein Hersteller von Fertighäusern hat einen Käufer bei Vertragsschluß nach Treu und Glauben darüber aufzuklären, daß im Falle der Nichtdurchführung des Vertrages ein pauschaler Schadensersatz (hier: 10% vom Kaufpreis) auch dann zu zahlen ist, wenn die Durchführung des Vertrages an der Finanzierbarkeit des Objekts scheitert. Unterläßt er dies, so hat er den Käufer nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung so zu stellen, als wäre die Aufklärungs- und Beratungspflicht nicht verletzt worden. Der Käufer ist daher von der Zahlung des pauschalierten Schadensersatzes freizustellen.

Normenkette:

BGB § 242 ;
Fundstellen
NJW-RR 1997, 852