LG Berlin - Urteil vom 26.11.1999 (100 O 58/99) - DRsp Nr. 2000/5561
LG Berlin, Urteil vom 26.11.1999 - Aktenzeichen 100 O 58/99
DRsp Nr. 2000/5561
Eine formularmäßige Vereinbarung, wonach der Auftragnehmer verpflichtet ist, eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern über 10% der Auftragssumme zu stellen und der Auftraggeber gleichzeitig berechtigt ist, bei Abschlagszahlungen einen 10%igen Einbehalt vorzunehmen, berücksichtigt einseitig die Interessen des Auftraggebers und ist unwirksam.