LG Bremen - 23.02.1995 (2 O 1715/94) - DRsp Nr. 1997/2328
LG Bremen, vom 23.02.1995 - Aktenzeichen 2 O 1715/94
DRsp Nr. 1997/2328
Steht als Schadensursache nicht nur der Verantwortungsbereich des Werkunternehmers, sondern auch der eines Dritten, für den der Unternehmer nicht einzustehen hat, in Rede, hat der Besteller zu beweisen, daß jede mögliche Schadensursache ausscheidet, die von einem Dritten ausgeht.