LG Freiburg - 21.06.1979 (3 S 44/79) - DRsp Nr. 1997/2899
LG Freiburg, vom 21.06.1979 - Aktenzeichen 3 S 44/79
DRsp Nr. 1997/2899
Bemühungen des Architekten, dem Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung anzuhalten, gehören vor der Abnahme des Architektenwerks zum Leistungsbild der örtlichen Bauaufsicht und rechtfertigen auch dann keine Vergütung als Sonderleistung, wenn der Unternehmer in Verzug ist.