LG Landshut - Urteil vom 11.11.1992
13 S 1540/92
Normen:
AGBG § 11 Nr. 10a ; BGB § 631 ff.;
Fundstellen:
BauR 1993, 227
DRsp I(138)660Nr.1a
NJW 1993, 407

LG Landshut - Urteil vom 11.11.1992 (13 S 1540/92) - DRsp Nr. 1993/4254

LG Landshut, Urteil vom 11.11.1992 - Aktenzeichen 13 S 1540/92

DRsp Nr. 1993/4254

Begriff des Werkvertrages, AGB Gewährleistungsausschluß: AGB-Gewähleistungsauschluß für »alten« Neubau

Normenkette:

AGBG § 11 Nr. 10a ; BGB § 631 ff.;

Gründe:

Die Parteien hatten durch notariellen Kaufvertrag ein über hundert Jahre altes Haus mit Nebengebäuden verkauft. Dieses war von der Beklagten umfangreich modernisiert worden. In dem notariellen Kaufvertrag hatten die Parteien die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Kläger machten unter anderem Gewährleistungsansprüche wegen Feuchtigkeitschäden geltend.