Die Parteien hatten durch notariellen Kaufvertrag ein über hundert Jahre altes Haus mit Nebengebäuden verkauft. Dieses war von der Beklagten umfangreich modernisiert worden. In dem notariellen Kaufvertrag hatten die Parteien die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Kläger machten unter anderem Gewährleistungsansprüche wegen Feuchtigkeitschäden geltend.
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