Die Verfügungskläger (i.F. auch Kläger) nehmen die Verfügungsbeklagte (i.F. auch Beklagte) wegen Verletzung ihres Urheberrechtes in Anspruch.
Die Verfügungskläger sind die Verfasser der Entwurfs- und Ausführungsplanung für den Neubau des Museums der Bildenden Künste der Stadt L. Die Verfügungsbeklagte beauftragte die Verfügungskläger nach Durchführung eines offenen Architektenwettbewerbes mit der Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung des Neubaues des Museums. Sie schloss dazu für die einzelnen Leistungsphasen jeweils einen gesonderten Architektenvertrag ab.
Den Architektenverträgen lagen die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Verträge mit Architekten und Ingenieuren (AVI) der Verfügungsbeklagten zu Grunde. Diese verweisen auf Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB).
In § 7 dieser AVB ist zum Urheberrecht u.a. Folgendes geregelt:
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