LG München I vom 22.02.1995
8 O 16639/93
Normen:
BGB § 649 S. 2;
Fundstellen:
BauR 1996, 399

LG München I - 22.02.1995 (8 O 16639/93) - DRsp Nr. 1997/2900

LG München I, vom 22.02.1995 - Aktenzeichen 8 O 16639/93

DRsp Nr. 1997/2900

Vereinbaren die Parteien eines Bauwerkvertrages ein kostenloses Rücktrittsrecht bei Nichtfinanzierbarkeit für den Besteller, so ist dies dahingehend auszulegen, daß der Unternehmer gegen den Besteller, der von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, keinen Anspruch auf Vergütung für erbrachte Architektenleistungen, keinen Anspruch auf Vertreterkosten und keinen Anspruch auf Schadensersatz einschließlich entgangenen Gewinns hat.

Normenkette:

BGB § 649 S. 2;
Fundstellen
BauR 1996, 399