LG Krefeld, vom 28.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 451/99
Mängelrüge bei nach Muster hergestellten Metallbauteilen - Verbindungselemente der Trauf- und Firstpunkte einer Zeltkonstruktion - Schlechtleistung - Bestimmtheit der Rüge
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2001 - Aktenzeichen 22 U 99/00
DRsp Nr. 2001/6526
Mängelrüge bei nach Muster hergestellten Metallbauteilen - Verbindungselemente der Trauf- und Firstpunkte einer Zeltkonstruktion - Schlechtleistung - Bestimmtheit der Rüge
»1. Mängel an nach Muster hergestellten Metallbauteilen - hier: Verbindungselemente der Trauf- und Firstpunkte einer Zeltkonstruktion - müssen gemäß §§ 377, 381 Abs. 2HGB unverzüglich gerügt werden.2. Werden nach Muster hergestellte Metallbauteile wie vorgesehen beim Aufbau von Ausstellungszelten verwendet, so stellen zu große Bohrungen und falsche Winkel, auch wenn deretwegen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, allenfalls Schlechtleistungen aber keine Aliudlieferung i.S. des § 378HGB dar.3. Die Beanstandung, es sei "derselbe Mist wieder geliefert" worden, ist keine ausreichende Mängelrüge i.S. des § 377 Abs. 1HGB, weil der Auftragnehmer daraus nicht entnehmen kann, was als nicht vertragsgemäß beanstandet wird.«