Der Kläger, der als selbständiger Unternehmensberater in K. tätig ist, verlangt die Rückabwicklung eines Vertrages, durch den er vom Beklagten ein im Bau befindliches Wohnhaus erworben hatte. Die Parteien streiten darüber, ob die vertraglich vereinbarte gewerbliche Nutzung der Kellerräume durch eine teilweise Absenkung des Kellerfußbodens erreicht werden kann.
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