Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt/M. - 26 Zivilkammer - vom 07.11.2011 wird zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Der Gebührenstreitwert für die Berufung wird auf 29.453,78 € festgesetzt.
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