Maß der baulichen Nutzung bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - Aktenzeichen IV C 73.68
DRsp Nr. 1996/16003
Maß der baulichen Nutzung bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
1. Der allgemeine Grundstücksbegriff gilt auch für das öffentliche Baurecht. Von der grundsätzlichen Maßgeblichkeit dieses Begriffs kann es Ausnahmen aufgrund von spezifisch baurechtlichen Erwägungen geben.»2. Für das zulässige Maß der baulichen Nutzung kommt es bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich auf den Verlauf der Grundstücksgrenzen nicht an.«