Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 16. November 2017 -
Der Streitwert für die Gerichtsgebühren wird auf einheitlich 11.541,15 € festgesetzt.
I.
Der Einzelrichter des Landgerichts hat mit dem angefochtenen Beschluss den Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 11.541,15 € für die Zeit bis zum 2. Dezember 2015 und auf 3.390,65 € für die Zeit ab dem 3. Dezember 2015 festgesetzt. Hiergegen wenden sich die Prozessbevollmächtigten der Klägerin mit ihrer im eigenen Namen eingelegten Beschwerde, soweit das Gericht für die Zeit ab dem 3. Dezember 2015 einen geringeren Streitwert festgesetzt hat.
II.
A.
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