Auf die Erinnerung des Kostenschuldners wird der Kostenansatz des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Dezember 2017 (Bl. X GA) sowie die hierauf beruhende Kostenrechnung vom 13. Dezember 2017 (Blatt Xa GA) dahingehend abgeändert, dass statt einer Gebühr in Höhe von 30 € nur eine Gebühr in Höhe von 21 € nach Nr. 1812 KV
Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Erinnerung ist gemäß §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|