Die Parteien streiten über Werklohnansprüche des Klägers nach dessen Schlußrechnung vom 25. August 1993, betreffend die vom Kläger anläßlich des Bauvorhabens Umbau und Ausbau des alten Karrengefängnisses in H. zu dem Hotel "Stadt H." erbrachten Leistungen. Hierzu hatte der Kläger am 8. Oktober 1992 Herstellung und Montage von Fenster- und Türelementen angeboten. Unter dem 9./10. November 1992 kam es dann nach Verhandlungen der Parteien zum Abschluß eines Pauschalfestpreisvertrages über netto 330.000 DM.
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