Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 02.06.2020 zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 33.798,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung einer von ihr betriebenen Spielhalle.
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