OVG Bremen - Beschluss vom 03.06.2021
1 LA 212/20
Normen:
BauGB § 34; BauNVO § 6;
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 02.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 162/17

Maßgelbliche nähere Umgebung gemäß § 34 BauGB; Annahme eines faktischen Mischgebietes nach § 6 BauNVO

OVG Bremen, Beschluss vom 03.06.2021 - Aktenzeichen 1 LA 212/20

DRsp Nr. 2021/9809

Maßgelbliche "nähere Umgebung" gemäß § 34 BauGB; Annahme eines faktischen Mischgebietes nach § 6 BauNVO

Zur maßgebenden "näheren Umgebung" i.S.d. § 34 BauGB und zur Annahme eines faktischen Mischgebietes nach § 6 BauNVO.

1. Wird eine fehlerhafte Sachverhaltswürdigung des Verwaltungsgerichts gerügt, ist der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erst dann erfüllt, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts wahrscheinlich nicht zutreffend oder doch ernsthaft zweifelhaft sind.2. Die nähere Umgebung im Sinne des § 34 BauGB ist allein danach zu bestimmen, inwieweit sich die Ausführung des Vorhabens bodenrechtlich auf sie auswirken kann und inwieweit die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst.

Tenor

Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 02.06.2020 zuzulassen, wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 33.798,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34; BauNVO § 6;

Gründe

I.

Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung einer von ihr betriebenen Spielhalle.