Die Klägerin verlangt Werklohn für Leistungen an dem Bauvorhaben der Beklagten Parkstraße/B.. Die Beklagte hat bezogen auf mehrere Bauvorhaben Widerklage erhoben. Diese hat sie in Höhe von 58.257,76 DM darauf gestützt, daß sie der Klägerin einen Bauauftrag für das Bauvorhaben Im Kleefeld/B. erteilt habe. Diesen habe sie gekündigt, weil die Klägerin in Verzug mit dem Baubeginn gewesen sei. Sie habe das Bauvorhaben durch die Firma St. errichten lassen. Insoweit seien ihr Mehrkosten entstanden.
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