BGH - Urteil vom 14.05.2013
VI ZR 320/12
Normen:
BGB § 249;
Fundstellen:
BB 2013, 1473
DAR 2013, 460
DAR 2014, 308
MDR 2013, 775
NJW 2013, 2817
NZV 2013, 433
NZV 2013, 4
VersR 2013, 876
r+s 2013, 358
Vorinstanzen:
AG Bremerhaven, vom 11.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 52 C 922/11
LG Bremen, vom 31.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 S 323/11

Möglichkeit eines Verweis des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit noch im Rechtsstreit im Fall einer fiktiven Schadenabrechnung des Geschädigten

BGH, Urteil vom 14.05.2013 - Aktenzeichen VI ZR 320/12

DRsp Nr. 2013/14922

Möglichkeit eines Verweis des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit noch im Rechtsstreit im Fall einer fiktiven Schadenabrechnung des Geschädigten

Im Fall einer fiktiven Schadensabrechnung des Geschädigten kann der Verweis des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen anderen markengebundenen oder freien Fachwerkstatt noch im Rechtsstreit erfolgen, soweit dem nicht prozessuale Gründe, wie die Verspätungsvorschriften, entgegenstehen.

Tenor

Die Revision gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bremen vom 31. Mai 2012 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 249;

Tatbestand