Möglichkeit städtebaulicher Auswirkungen bei der Festsetzung des Sondergebiets Großflächiger Lebensmittelvollsortimenter
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2014 - Aktenzeichen 7 B 583/14.NE
DRsp Nr. 2014/13898
Möglichkeit städtebaulicher Auswirkungen bei der Festsetzung des Sondergebiets "Großflächiger Lebensmittelvollsortimenter"
1. Eine Nachbargemeinde kann als juristische Person iSv. § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO für den Normenkontrollantrag ihre Antragsbefugnis aus dem interkommunalen Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2BauGB ableiten. Sie ist antragsbefugt, wenn es nach ihrem substantiierten Vortrag jedenfalls möglich erscheint, dass die Festsetzung eines Sondergebiets "Großflächiger Lebensmittelvollsortimenter" zumindest städtebauliche Auswirkungen iSv. § 2 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 BauGB besitzt.
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