Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 23. Dezember 2022 wird aufgehoben. Das Verwaltungsgericht wird angewiesen, eine mündliche Anhörung des Sachverständigen durchzuführen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Antragsgegnerin einen Anspruch auf mündliche Anhörung des Sachverständigen in einem selbstständigen Beweisverfahren hat.
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