Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen den von der Beklagten zugunsten der Beigeladenen erteilten Vorbescheid vom 3. Mai 2019 betreffend den Umbau und die Aufstockung eines Postamtes auf dem Grundstück FlNr. ****** Gemarkung N**************, das westlich an mehrere von der Klägerin gewerblich genutzte Nachbargrundstücke angrenzt. Sämtliche Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4286 der Beklagten, der hier ein Kerngebiet festsetzt und die Festsetzung enthält, dass in allen Kerngebieten "Wohnungen nach § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO oberhalb des 1. Obergeschosses (ab 2. Obergeschoss) zulässig" sind.
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