VGH Bayern - Beschluss vom 05.04.2018
1 ZB 16.2598
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO (1968) § 18; BayBO Art. 6; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 13.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 15.4360

Nachbarklage gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten; Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung und der Überschreitung der Baugrenzen; Einhaltung des Rücksichtnahmegebots

VGH Bayern, Beschluss vom 05.04.2018 - Aktenzeichen 1 ZB 16.2598

DRsp Nr. 2018/6367

Nachbarklage gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten; Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung und der Überschreitung der Baugrenzen; Einhaltung des Rücksichtnahmegebots

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO (1968) § 18; BayBO Art. 6; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1;

Gründe