Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich als Eigentümer einer benachbarten Hofstelle (FlNr. ... der Gemarkung G ...) gegen eine unter dem 6. August 2015 erteilte Baugenehmigung für das Vorhaben des Beigeladenen "Anbau einer landwirtschaftlichen Garage an die bestehende landwirtschaftliche Mehrzweckhalle" auf dem Grundstück FlNr. ... (Baugrundstück). Das Verwaltungsgericht Regensburg wies mit Urteil vom 14. September 2016 die auf Aufhebung der Baugenehmigung gerichtete Anfechtungsklage des Klägers ab. Mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der Kläger sein Rechtsschutzbegehren weiter.
II.
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