VGH Bayern - Beschluss vom 03.01.2018
15 ZB 16.2309
Normen:
BayBO Art. 6; BayBO Art. 68 Abs. 4; GG Art. 14 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 14.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 K 15.1420

Nachbarklage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zum Anbau einer landwirtschaftlichen Garage an die bestehende landwirtschaftliche Mehrzweckhalle wegen Vereitelung eines (behaupteten) Überfahrtsrechts

VGH Bayern, Beschluss vom 03.01.2018 - Aktenzeichen 15 ZB 16.2309

DRsp Nr. 2018/12926

Nachbarklage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zum Anbau einer landwirtschaftlichen Garage an die bestehende landwirtschaftliche Mehrzweckhalle wegen Vereitelung eines (behaupteten) Überfahrtsrechts

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO Art. 6; BayBO Art. 68 Abs. 4; GG Art. 14 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich als Eigentümer einer benachbarten Hofstelle (FlNr. ... der Gemarkung G ...) gegen eine unter dem 6. August 2015 erteilte Baugenehmigung für das Vorhaben des Beigeladenen "Anbau einer landwirtschaftlichen Garage an die bestehende landwirtschaftliche Mehrzweckhalle" auf dem Grundstück FlNr. ... (Baugrundstück). Das Verwaltungsgericht Regensburg wies mit Urteil vom 14. September 2016 die auf Aufhebung der Baugenehmigung gerichtete Anfechtungsklage des Klägers ab. Mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der Kläger sein Rechtsschutzbegehren weiter.

II.