VGH Bayern - Beschluss vom 20.07.2020
9 ZB 19.1000
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2;
Fundstellen:
BeckRS 2020, 16960
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 12.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen W 4 K 17.1312

Nachbarklage gegen die Erteilung einer isolierten Befreiung von Baugrenzen hinsichtlich Rücksichtnahmegebots

VGH Bayern, Beschluss vom 20.07.2020 - Aktenzeichen 9 ZB 19.1000

DRsp Nr. 2020/11388

Nachbarklage gegen die Erteilung einer isolierten Befreiung von Baugrenzen hinsichtlich Rücksichtnahmegebots

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Klägerin wendet sich gegen eine von der Beklagten dem Beigeladenen mit Bescheid vom 3. Juli 2017 und Ergänzungsbescheid vom 9. Januar 2019 erteilte isolierte Befreiung von der im Bebauungsplan "Mühlsteige" der Beklagten festgesetzten Baugrenze sowie einer Ausnahme zur Errichtung eines untergeordneten Nebengebäudes auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung M* ... Das Verwaltungsgericht hat ihre hiergegen gerichtete Klage mit Urteil vom 12. März 2019 abgewiesen. Mit ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der vorgelegten Behördenakten verwiesen.

II.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.