Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt die ihr im Zulassungsverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
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