VGH Bayern - Beschluss vom 03.05.2018
9 CS 18.543
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2; BayBO Art. 6;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 12.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen W 5 S 18.86

Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines neuen Daches, Einbau einer Loggia, 3 Dachgauben und Dachfenster mit Einbau von 2 Wohnungen im Mehrfamilienhaus; Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften; Prüfung der Verletzung des Rücksichtnahmegebots

VGH Bayern, Beschluss vom 03.05.2018 - Aktenzeichen 9 CS 18.543

DRsp Nr. 2018/6765

Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung zur "Errichtung eines neuen Daches, Einbau einer Loggia, 3 Dachgauben und Dachfenster mit Einbau von 2 Wohnungen im Mehrfamilienhaus"; Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften; Prüfung der Verletzung des Rücksichtnahmegebots

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2; BayBO Art. 6;

Gründe

I.

Die Antragstellerin wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die der Beigeladenen von der Antragsgegnerin erteilte bauaufsichtliche Genehmigung vom 26. Juli 2017 (Baugenehmigung) zur "Errichtung eines neuen Daches, Einbau einer Loggia, 3 Dachgauben und Dachfenster mit Einbau von 2 Wohnungen im Mehrfamilienhaus" (Vorhaben) auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung ... (Baugrundstück). Mit der Baugenehmigung wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften erteilt.