Die Verfahren 9 CS 18.92 und 9 CS 18.93 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
III.Die Antragstellerin hat die Kosten der Beschwerdeverfahren einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen in den Beschwerdeverfahren zu tragen.
IV.Der Streitwert für die Beschwerdeverfahren wird bis zur Verbindung auf jeweils 3.750,- Euro, danach auf insgesamt 7.500,- Euro festgesetzt.
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