Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine Bauwichgarage; Nachbarschützenden Wirkung des § 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO
BVerwG, Urteil vom 06.10.1967 - Aktenzeichen IV C 19.65
DRsp Nr. 1996/25835
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine Bauwichgarage; Nachbarschützenden Wirkung des § 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO
»§ 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO hat selbst keine sogenannte nachbarschützende Wirkung; Voraussetzung für eine Nachbarklage gegen eine Bauwichgarage ist also die Einräumung von Nachbarschutz in einer anderen Rechtsvorschrift. § 13 Abs. 4 beseitigt aber ebensowenig wie § 13 Abs. 5 RGaO einen durch landes- oder ortsrechtliche Bestimmungen gewährten Nachbarschutz.«