OVG Niedersachsen - Beschluss vom 09.03.2011
1 LA 239/08
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 5;
Fundstellen:
DVBl 2011, 565
Vorinstanzen:
VG Lüneburg, vom 10.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 196/08

Nachbarrechtliche Abwehrmöglichkeiten gegen einen Omnibusbetrieb am Ende der Bebauung einer in den Außenbereich hineinführenden Straße

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.03.2011 - Aktenzeichen 1 LA 239/08

DRsp Nr. 2011/5530

Nachbarrechtliche Abwehrmöglichkeiten gegen einen Omnibusbetrieb am Ende der Bebauung einer in den Außenbereich hineinführenden Straße

Zu den nachbarrechtlichen Abwehrmöglichkeiten gegen einen Omnibusbetrieb am Ende der (diffusen) Bebauung einer in den Außenbereich hineinführenden Straße.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 5;

Gründe

Der Kläger wendet sich gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Beklagten für den Betrieb eines Omnibusunternehmens auf der gegenüberliegenden Straßenseite am Ende einer in den Außenbereich hineinführenden Straße.