OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 28.09.2021
2 D 121/20.NE
Normen:
BauGB § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Ausweisung einer Wohnbebaunng in einem Bebauungsplan

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.09.2021 - Aktenzeichen 2 D 121/20.NE

DRsp Nr. 2021/16521

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Ausweisung einer Wohnbebaunng in einem Bebauungsplan

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin zu 1., der Antragsteller zu 6. und die Antragsteller zu 2. und 3. sowie 4. und 5. - diese jeweils als Gesamtschuldner - tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/4.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. II/J 6.1 "Bebauung an der Straße T. " (im Folgenden: Bebauungsplan) der Antragsgegnerin. Sie sind jeweils Eigentümer (Antragstellerin zu 1. und Antragsteller zu 6.) bzw. Miteigentümer (Antragsteller zu 2. und 3. sowie zu 4. und 5.) von wohnbebauten Grundstücken im Bebauungsplangebiet.