Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahrens wird auf 3.750 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller ist Eigentümer einer Wohnung im Haus Nr. 26 in der A* ...- ...-Straße im Stadtgebiet der Antragsgegnerin. Er wendet sich mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Errichtung von zwei Ladestationen (sog. Ladesäulen) mit insgesamt vier öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile vor diesem Wohnhaus und gegen die damit einhergehende Nutzung von vier diesen zugeordneten Parkplätzen.
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