Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die der Beigeladenen von der Beklagten erteilte Baugenehmigung vom 17. Oktober 2019 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 28. Januar 2020 zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohnungen und Tiefgarage auf den Grundstücken FlNr. ******* ****** und ****** Gemarkung S**********. Mit der Baugenehmigung wurden auch mehrere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. **** der Beklagten, u.a. von der Baugrenze nach Süden und Westen, der Geschossflächenzahl und der Zahl der Vollgeschosse, erteilt. Das Grundstück der Klägerin, FlNr. ***** Gemarkung S**********, grenzt westlich an die Baugrundstücke FlNr. ****** und ****** Gemarkung S********** an und ist mit einem eingeschossigen Wohngebäude mit Satteldach bebaut.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|