VGH Bayern - Beschluss vom 06.12.2021
1 CS 21.2191
Normen:
BayDSchG Art. 6 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
VG München, vom 09.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 SN 21.3828

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung

VGH Bayern, Beschluss vom 06.12.2021 - Aktenzeichen 1 CS 21.2191

DRsp Nr. 2022/142

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayDSchG Art. 6 Abs. 1 S. 2;

Gründe

I.

Der Antragsteller, Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes auf dem Nachbargrundstück, wendet sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.

Mit Bescheid vom 17. März 2021 genehmigte das Landratsamt dem Beigeladenen den Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit einer Tiefgarage für 12 Stellplätze. Die eingehauste bzw. überdachte Tiefgaragenzufahrt ist an der Grundstücksgrenze zum Antragsteller hin situiert. Im Gebäude sind eine Büronutzung in Form einer Rechtsanwaltskanzlei oder eines Maklerbüros und sechs Wohneinheiten geplant.