VGH Bayern - Beschluss vom 17.12.2021
15 ZB 21.2277
Normen:
BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 21.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen RO 7 K 18.35

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung

VGH Bayern, Beschluss vom 17.12.2021 - Aktenzeichen 15 ZB 21.2277

DRsp Nr. 2022/1154

Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich gegen die dem Beigeladenen vom Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Stellplätzen südlich seines Grundstücks im Altstadtbereich der Stadt P*******. Das Verwaltungsgericht hat den dieses Bauvorhaben betreffenden Baugenehmigungsbescheid vom 28. November 2017 mit Urteil vom 21. Juli 2021 aufgehoben. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass das Bauvorhaben gegen das Rücksichtnahmegebot und die Abstandsflächenvorschriften verstoße. Hiergegen richtet sich der Antrag des Beigeladenen auf Zulassung der Berufung.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der vorgelegten Behördenakte verwiesen.

II.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt erfolglos.