OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 28.09.2021
2 A 560/20
Normen:
DSchG NRW § 9 Abs. 1 Buchst. b);
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 25 K 2318/18

Nachbarrechtliche Bedenken gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Logistikhalle mit Büro- und Sozialtrakt

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.09.2021 - Aktenzeichen 2 A 560/20

DRsp Nr. 2021/16520

Nachbarrechtliche Bedenken gegen eine Baugenehmigung zur "Errichtung einer Logistikhalle mit Büro- und Sozialtrakt

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

DSchG NRW § 9 Abs. 1 Buchst. b);

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen eine der Beigeladenen zu 1. unter dem 23. Januar 2018 erteilte Baugenehmigung zur "Errichtung einer Logistikhalle mit Büro- und Sozialtrakt - 2. Bauabschnitt Logistikpark N. -Insel".