Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach sich ziehende Baugenehmigung
BVerwG, Urteil vom 26.03.1976 - Aktenzeichen IV C 7.74
DRsp Nr. 1996/27314
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach sich ziehende Baugenehmigung
1. Ob durch einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum ein privatrechtlicher oder ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch ausgelöst wird, bestimmt sich nach der Rechtsqualität des Eingriffs (im Anschluß an das Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 36.72 - Buchholz 310 § 113VwGO Nr. 68).2. Bewirkt eine infolge Fehlens der Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung für den Nachbarn in Richtung auf die Duldung eines Notwegrechts (§ 917 Abs. 1BGB) eine unmittelbare Rechtsverschlechterung in der Weise, daß er gehindert ist, der Inanspruchnahme des Notwegrechts die Rechtswidrigkeit des Vorhabens entgegenzuhalten, so kann die Baugenehmigung dadurch in das durch Art. 14 Abs. 1GG geschützte Eigentumsrecht eingreifen; auf die Frage, wie schwer und unerträglich dieser Eingriff den Nachbarn trifft, kommt es dann nicht an (Weiterentwicklung der durch Urteil vom 13. Juni 1969 [BVerwGE 32, 173] eingeleiteten Rechtsprechung).