Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin und des Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 22. Januar 2021 geändert. Der Antrag der Antragsteller auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 17. August 2020 gegen den Baugenehmigungsbescheid vom 15. Juli 2020 in der Fassung des Ergänzungsbescheides vom 30. September 2020 wird abgelehnt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen tragen die Antragsteller zu 1. und 2. zu je einem Viertel, der Antragsteller zu 3. zur Hälfte.
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