OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 19.10.2021
1 MB 18/21
Normen:
BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 03.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 B 29/21

Nachbarrechtlicher Rechtsschutz gegen erteilte Baugenehmigung für Mobilfunkanlage mit 5G

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.10.2021 - Aktenzeichen 1 MB 18/21

DRsp Nr. 2021/16314

Nachbarrechtlicher Rechtsschutz gegen erteilte Baugenehmigung für Mobilfunkanlage mit 5G

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer, Einzelrichter - vom 3. August 2021 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.

Der Antragsgegner erteilte der Beigeladenen mit Bescheid vom 27. November 2020 eine Baugenehmigung gemäß § 67 LBO zur Errichtung eines 39,97m hohen Funkmastes auf dem landwirtschaftlich genutzten Flurstück ... der Flur ..., Gemarkung ... . Die Baugenehmigung erging unter der Auflage, dem Antragsgegner vor Inbetriebnahme die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorzulegen und enthält eine Auflage des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), der zufolge die Mobilfunkanlage so zu errichten und zu betreiben ist, dass die von der Bundesnetzagentur in der Standortbescheinigung auf Grundlage der () festgelegten Sicherheitsabstände eingehalten werden.