OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 31.03.2021
1 A 10858/20.OVG
Normen:
ROG § 7 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Koblenz, vom 03.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 907/17 KO

Nachbarrechtlicher Rechtsschutz gegen Genehmigung zur Errichtung von Windkraftenergieanlagen

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.03.2021 - Aktenzeichen 1 A 10858/20.OVG

DRsp Nr. 2021/17174

Nachbarrechtlicher Rechtsschutz gegen Genehmigung zur Errichtung von Windkraftenergieanlagen

1. Die Zielfestsetzungen Z 163 g und Z 163 h des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) entfalten keine nachbarschützende Wirkung.2. Zum Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windenergieanlagen.3. Zu den Anforderungen an eine allgemeine Vorprüfung nach dem UVPG bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windenergieanlagen.4. Der Überprüfung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung zugrunde zu legen.5. Zur näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB.6. Zur Ermittlung der zu erwartenden Schallimmissionen von Windenergieanlagen (insb.: Anwendbarkeit des Interimsverfahrens, Ermittlung der Vorbelastung durch Bestandsanlagen und ein Industriegebiet).7. Nach dem Stand bisheriger Erkenntnisse verursachen Windenergieanlagen in einem Abstand von 700 m keine nennenswerte Erhöhung des Infraschall-Pegels und damit auch keine Gesundheitsgefahren.8. Zur optisch bedrängenden Wirkung von Windenergieanlagen.9. Zur Zumutbarkeit der Belastung durch den Schattenwurf von Windenergieanlagen.

Tenor

Die Klage wird unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 3. Juli 2020 abgewiesen.