Nachbarschützende Wirkung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen über die Zahl der Vollgeschosse
BVerwG, Urteil vom 02.03.1973 - Aktenzeichen IV C 35.70
DRsp Nr. 2009/19365
Nachbarschützende Wirkung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen über die Zahl der Vollgeschosse
Ob Festsetzungen eines Bebauungsplanes über die Zahl der Vollgeschosse nachbarschützenden Charakter haben, ist eine Frage der Auslegung des jeweiligen Bebauungsplanes und daher irrevisibel (Im Anschluß an die Urteile vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - BVerwGE 27, 29 - und vom 17. Februar 1971 - BVerwG IV C 2.68 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 6).
Normenkette:
BBauG § 30;
Gründe:
I.
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