Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
I.
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