Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller begehren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen eine dem Beigeladenen am 2. März 2020 erteilte Baugenehmigung für die Aufstockung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung W* ... (Baugrundstück). Die Antragsteller sind Eigentümer des östlich an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücks FlNr. ..., das ebenfalls mit einem Einfamilienhaus bebaut ist.
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