VGH Bayern - Beschluss vom 10.07.2020
15 CS 20.1409
Normen:
BayBO Art. 6;
Fundstellen:
BeckRS 2020, 16902
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 15.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen Au 5 S 20.661

Nachbarschutz durch Einhaltung der Vorschriften zum Abstandsflächenrecht i.R.d. Erteilung einer Baugenehmigung für die Aufstockung eines Einfamilienhauses

VGH Bayern, Beschluss vom 10.07.2020 - Aktenzeichen 15 CS 20.1409

DRsp Nr. 2020/11364

Nachbarschutz durch Einhaltung der Vorschriften zum Abstandsflächenrecht i.R.d. Erteilung einer Baugenehmigung für die Aufstockung eines Einfamilienhauses

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO Art. 6;

Gründe

I.

Die Antragsteller begehren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen eine dem Beigeladenen am 2. März 2020 erteilte Baugenehmigung für die Aufstockung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung W* ... (Baugrundstück). Die Antragsteller sind Eigentümer des östlich an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücks FlNr. ..., das ebenfalls mit einem Einfamilienhaus bebaut ist.