OVG Saarland - Beschluss vom 05.06.2023
2 A 14/23
Normen:
VwGO § 42 Abs. 2; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 13; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1-2; LBO § 64 Abs. 2 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2023, 790
NZM 2023, 889
ZfBR 2023, 591
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 09.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 202/21

Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit eines selbständigen Werbegrafikers mit Agentur im reinen Wohngebiet; Rücksichtnahme auf die Interessen eines Nachbarn gegenüber einer auf einem angrenzenden Grundstück genehmigten Bebauung durch Verfügen über eine schutzwürdige Abwehrposition

OVG Saarland, Beschluss vom 05.06.2023 - Aktenzeichen 2 A 14/23

DRsp Nr. 2023/7724

Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit eines selbständigen Werbegrafikers mit Agentur im reinen Wohngebiet; Rücksichtnahme auf die Interessen eines Nachbarn gegenüber einer auf einem angrenzenden Grundstück genehmigten Bebauung durch Verfügen über eine schutzwürdige Abwehrposition