Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 5. August 2022 -
Von den Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Beklagte und der Beigeladene die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte und der Beigeladene jeweils selbst.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für einen Erweiterungsbau von u. a. grenzständig zur Klägerin stehenden Bestandsgebäuden im rückwärtigen Grundstücksbereich.
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