Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 20.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger ist im Haupterwerb Landwirt und betreibt eine Schweinehaltung mit 100 Zuchtsauen, 2 Ebern und 312 Ferkelaufzuchtplätzen. Er begehrt eine Genehmigung für die Nutzungsänderung und den Umbau einer im Jahr 1997 genehmigten Maschinenhalle in einen Außenklimastall mit zusätzlich 120 Wartesauen auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung L. in V. (Baugrundstück).
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