VGH Bayern - Beschluss vom 30.04.2020
1 ZB 19.1575
Normen:
VwGO § 173 S. 1; ZPO § 512; WHG § 78;
Vorinstanzen:
VG München, vom 03.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen M 9 K 18.32944

Nachbarstreit um eine Baugenehmigung; Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels im Hinblick auf die Ablehnung eines Befangenheitsantrags; Prozessualer Umgang des Verwaltungsgerichts mit einem Ablehnungsgesuch; Unzulässige Begründung einer Besorgnis der Befangenheit mit einer lediglich anderen Rechtsauffassung; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsantrags; Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen hochwasserschutz-rechtlicher Folgen eines Bauvorhabens

VGH Bayern, Beschluss vom 30.04.2020 - Aktenzeichen 1 ZB 19.1575

DRsp Nr. 2020/7626

Nachbarstreit um eine Baugenehmigung; Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels im Hinblick auf die Ablehnung eines Befangenheitsantrags; Prozessualer Umgang des Verwaltungsgerichts mit einem Ablehnungsgesuch; Unzulässige Begründung einer Besorgnis der Befangenheit mit einer lediglich anderen Rechtsauffassung; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsantrags; Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen hochwasserschutz-rechtlicher Folgen eines Bauvorhabens

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 173 S. 1; ZPO § 512; WHG § 78;

Gründe