Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.
I.
Die Kläger wenden sich als Eigentümer eines benachbarten Grundstücks (Klägergrundstück, FlNr. ..., Gemarkung ...) gegen eine der Beigeladenen mit Bescheid des Landratsamts S.vom 19. Juli 2017 erteilte Baugenehmigung für das Vorhaben "Sanierung der Hofstelle und Einbau von zwei Wohnungen" auf der westlich angrenzenden FlNr. ...1 (Baugrundstück).
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