VGH Bayern - Beschluss vom 26.05.2020
15 ZB 19.2231
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BayBO Art. 59; BayBO Art. 68 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 26.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen RO 7 K 17.1302

Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für eine Wohnbebauung im Außenbereich; Kein bauplanungsrechtlicher Schutzanspruch des Nachbarn auf die Bewahrung des Außenbereichs; Anforderungen an die Bestimmtheit einer Baugenehmigung; Kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch eine heranrückende Wohnbebauung nach Aufgabe einer früheren Landwirtschaft

VGH Bayern, Beschluss vom 26.05.2020 - Aktenzeichen 15 ZB 19.2231

DRsp Nr. 2020/10372

Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für eine Wohnbebauung im Außenbereich; Kein bauplanungsrechtlicher Schutzanspruch des Nachbarn auf die Bewahrung des Außenbereichs; Anforderungen an die Bestimmtheit einer Baugenehmigung; Kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch eine heranrückende Wohnbebauung nach Aufgabe einer früheren Landwirtschaft

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BayBO Art. 59; BayBO Art. 68 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Kläger wenden sich als Eigentümer eines benachbarten Grundstücks (Klägergrundstück, FlNr. ..., Gemarkung ...) gegen eine der Beigeladenen mit Bescheid des Landratsamts S.vom 19. Juli 2017 erteilte Baugenehmigung für das Vorhaben "Sanierung der Hofstelle und Einbau von zwei Wohnungen" auf der westlich angrenzenden FlNr. ...1 (Baugrundstück).