Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger haben die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
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