Der Kläger beauftragte den Beklagten am 17. November 1999 mit der Herstellung einer Eckbank, eines zugehörigen Ausziehtisches sowie von vier verschiedenen Vitrinen und vier Stühlen aus Buche zum Preis von insgesamt 27.668 DM. Auf den Werklohn zahlte er sogleich 6.000 DM an. Die Möbel, die bis Weihnachten des Jahres 1999 gefertigt sein sollten, wurden schließlich am 8. Februar 2000 ausgeliefert, wobei der Kläger einen weiteren Betrag von 18.000 DM leistete. Gleichzeitig erhob er Mängelrügen, die er wenige Tage später erweiterte.
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